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Re: DDoS im StGB





> On 2001-06-22 12:53:34 +0200, Weber & Partner wrote:
> > > Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
> > > kaufen.
> > >
> > > Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
> > > der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
> > > DoS? Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
> > > gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
> > > Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
> > > strafbar?
> >
> > Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann ich mich
> > auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas zulegen können.
Oder
> > der Vergewaltiger, der sich über die kurzen Röcke der Mädels beschwert.
>
> Zu hoher Adrenalinpegel heute? WO ist in meinem Beispiel von
> Gewalt die Rede? Get Real.

;-) Es geht nicht um die Schwere der Delikte, sondern um die Frage, ob ein
Straftäter sich entschuldigen kann mit der Behauptung, sein Opfer hätte
nicht für den eigenen Schutz gesorgt und sei somit selber schuld. Das kann
er natürlich nicht.

Gruß,

Jan Weber

Weber und Partner
Rechtsanwälte GbR
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Bergheimer Str. 95
69115 Heidelberg

Tel.: 06221 6071 0
Fax  06221 6071 60
http://www.weberundpartner.de