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Re: DDoS im StGB
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Oliver Gassner <carpe.com@gmx.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 13:30:13 +0200
Martin Schröder <martin@oneiros.de> on Fri, 22 Jun 2001 11:50:47
+0200:
>On 2001-06-22 11:32:09 +0200, Oliver Gassner wrote:
>> Also der Zugang ist unterdrückt. Und n server unter Stress verliert
>> auch mal datren, d.h. die Löschung (bzw. die Nicht-Protokollierung
>
>Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
>kaufen.
>
>Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
>der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
>DoS?
-> Die wollten alle noch ne Flieger buchen?
>Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
>gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
Ggf.: Wenn die _Absicht_ ist, dort eine Geschäftsstörung damit zu
erreichen?
>Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
>strafbar?
Ist Gutgläubigkeit plausibel?
--
"Kein großes Buch [...] kann dadurch Schaden nehmen, daß man es mit
auf den Lokus nimmt. Nur die kleinen leiden darunter. Nur die kleinen
Bücher verwandeln sich in Arschwischer." Henry Miller
Literatur am Draht --> http://www.carpe.com/lit/