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Re: DDoS im StGB



On Fri 2001-06-22 (12:53), Weber & Partner wrote:
> Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann
> ich mich auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas
> zulegen können. Oder der Vergewaltiger, der sich über die kurzen
> Röcke der Mädels beschwert.

Beide Vergleiche sind mE unzulaessig, da beide Male eine einzelne
Aktion bewusst Schaden anrichtet.

Ein Server muss mit fehlerhaften Transkationen umgehen koennen, ohne
seine Daten zu beschaedigen.  Ein client uebrigens auch.  Alles
andere ist mE nicht zu erwartendes fehlerhaftes Verhalten.


Aendert natuerlich nichts daran, dass ein vorsaetzliches Ausnutzen
eines solchen bekannten (zum Vorsatz notwendig?) Fehlers eben eine
vorsaetzliche Beschaedigung ist.

-- 
MfG/best regards, helmut springer           "Freedom's just another word
                                             for nothing left to lose"