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Re: DDoS im StGB



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> Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
> kaufen.
>
> Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
> der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
> DoS? Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
> gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
> Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
> strafbar?

Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann ich mich
auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas zulegen können. Oder
der Vergewaltiger, der sich über die kurzen Röcke der Mädels beschwert.

Jan