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Re: DDoS im StGB
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Martin Schröder <martin@oneiros.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 11:50:47 +0200
On 2001-06-22 11:32:09 +0200, Oliver Gassner wrote:
> Also der Zugang ist unterdrückt. Und n server unter Stress verliert
> auch mal datren, d.h. die Löschung (bzw. die Nicht-Protokollierung
Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
kaufen.
Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
DoS? Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
strafbar?
Gruß
Martin
--
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