[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: DDoS im StGB



On 2001-06-22 11:32:09 +0200, Oliver Gassner wrote:
> Also der Zugang ist unterdrückt. Und n server unter Stress verliert
> auch mal datren, d.h. die Löschung (bzw. die Nicht-Protokollierung

Das ist Pech. Der Betreiber möge halt einen dickeren Server
kaufen.

Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
DoS? Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
strafbar?

Gruß
    Martin
-- 
                http://www.tm.oneiros.de/calendar/2001/