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Re: DDoS im StGB



Christian Hammers schreibt:
> Das wäre sicherlich der Fall, wenn ein einziger mit einer nicht 
> vorhergesehenen Attacke den Server lahmlegt, aber was ist, wenn viele 
> Clients mit einem "normalen" Zugriff, für den der Server extra 
> eingerichtet wurde, darauf zugreifen. Das ist ja so als würden 1000 
> Leute eine Aldi Filiale stürmen, Waren aufs Fließband legen und dann 
> sagen "oups sorry, kein Geld dabei" und gehen, die kann man ja AFAIK 
> auch nicht belangen obwohl sie den Ladenbetrieb lahmlegen. Oder?

Zumindest nach meinem Rechtsempfinden als Laie macht es sehr wohl einen
Unterschied, ob das zufällig passiert oder ob das mit dem Ziel der 
Blockade organisiert wird.
Ob's selbst im zweiten Fall tatsächlich _strafbar_ ist, sollen andere 
beurteilen.
Im Ernstfall könnte der Nachweis einer "Verschwörung zum Einkauf" etwas
knifflig werden.

Tschüß,
Ralf

-- 
Ralf Hüls                                                  Bismarckplatz
SCHUFA HOLDING AG                                           44866 Bochum
Abteilung Scoring und Analytical Services          Tel. 0 23 27/91 14-28
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