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Re: [debate] Re: Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



"Hanno 'Rince' Wagner" <wagner@fitug.de> on Tue, 19 Jun 2001
00:28:31 +0200:

>> Frage: Welcher Tatbestand ist gegeben um ggf. den Provider dazu
>> zu bekommen, den Namen des Postenden herauszugeben. D.h. worauf
>> könnte eine Anzeige lauten?
>
>Das bitte den Anwalt fragen, _nicht_ hier. Den Anwalt brauchst Du
>sowieso (Patrick, Rigo?)

Eingeschaltet ist inzwischen offenbar der Justiziar der Uni KA.

>> Ich schätze was der Poster getan hat ist vergleichbar dem
>> Einsenden einer Leserzuschrift an eine Zeitung unter falschem
>> (aber existenten) Namen. Wäre das strafbar bzw. 'anzeigbar' und
>> wenn ja als was?
>
>Mich erreichen oft genug entsprechende Anfragen. Wenn es wirklich
>beleidigend ist (und auch der Richter/Staatsanwalt das so sieht)
>gibts wohl gute Chancen gegen die Person vorzugehen.

Naja, dann könnte sich der Beleidigte rühren, oder? Nicht der der
angeblich der 'Absender' der Beleidigung ist.

Ist das ggf. gleichzustellen mit 'üble Nachrede'? (D.h. es soll
vorgetäuscht werden, jemand habe eine bestimmte Äußerung
gemacht.)

OG
-- 
"Die Leute die den Reim für das wichtigste in der Poesie halten,
betrachten die Verse wie Ochsen-Käufer von hinten." (sic) Lichtenberg
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