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Re: [debate] Gaestebuchmissbrauch, jurist. Bewertung?



"Neko (Simone Demmel)" <neko@greenie.muc.de> on Mon, 18 Jun 2001
23:06:18 +0200:

>Hi,
>
>Oliver Gassner (carpe.com@gmx.de) - Mon, Jun 18, 2001 at 09:54:02PM +0200:
>> Frage: Welcher Tatbestand ist gegeben um ggf. den Provider dazu
>> zu bekommen, den Namen des Postenden herauszugeben. D.h. worauf
>> könnte eine Anzeige lauten?
>
>Aus dem Hohlen Bauch heraus, wuerde ich es mit Adress-Missbrauch
>versuchen. 

Yo, nur was fürn Paragraf ist das, gibt es sowas? Ist das falsche
Adressieren von Mitteilungen wirklich 'illegal'?

>Aber praktisch bringt es nichts, habe ich hier in Muenchen
>letzten Herbst vergeblich versucht.  (Das daemliche Papier suche ich
>gerade noch) Ich glaube, sinngemaesse Aussage war: Schaden nicht gross
>genug.

<polemik>Nach nem Mordversuch ist auch keiner tot.</polemik>

D.h. faktisch ist das sowas wie 'Aufruf zur Sachbeschädigung'
oder 'Provokation zu irgendwas'?

>Irgendwo flog die Tage auch eine URL durchs Netz von einem Amerikaner,
>der versucht hat einem hartnaeckigen Hacker-Kiddi das Handwerk zu legen.
>FBI(sinngemaess): unter 5-stelligen Schadenssummen fangen wir garnicht
>erst an.

Nicht ganz unnachvollziehbar.

Das Logfile scheint übrigens auf ein Tool hinzudeuten; d.h. n
Scriptkiddie...

OG
-- 
"Die Leute die den Reim für das wichtigste in der Poesie halten,
betrachten die Verse wie Ochsen-Käufer von hinten." (sic) Lichtenberg
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