[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[FYI] Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: [FYI] Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Fri, 27 Jul 2001 17:42:11 +0200
http://www.gi-ev.de/informatik/presse/presse_010725.shtml
-------------------------------- CUT ---------------------------------
Pressemitteilung vom 25. Juli 2001
Europäischer Streit um Softwarepatente: Gesellschaft für Informatik
bejaht Technizität von Software
Als "umfassend und tiefgehend" hat der Präsident der Gesellschaft für
Informatik e.V. (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die in Europa
laufende Diskussion zur Patentierbarkeit von Software bezeichnet.
Die durch das Sondierungspapier der EU-Kommission entstandene
Denkpause gehe jetzt aber zu Ende und eine sachgerechte Lösung für
den europäischen Rechtsraum sei nun dringend geboten.
"Die von der GI vorgelegte offizielle Stellungnahme zeichnet eine
solche Lösung vor. Nun liegt es an der Kommission, die Argumente zu
prüfen und abzuwägen."
sagte Mayr anläßlich der Beschlussfassung über die Stellungnahme im
GI-Präsidium.
"Insbesondere vor dem Hintergrund von Fehlentwicklungen im
amerikanischen Rechtsraum und der Erteilung einer Vielzahl
zweifelhafter Patente in Europa sind klare und wirksame Regelungen
zur Patentfähigkeit von Software - und damit letztlich von Technik
überhaupt - unabdingbar",
erläuterte Mayr die Notwendigkeit einer dezidierten Stellungnahme von
Seiten der Informatik.
Das Problem eines angemessenen Schutzes von Software liege in deren
Doppelcharakter begründet, heißt es in der Stellungnahme. Einerseits
sei ein Softwareprodukt ein Sprachwerk, andererseits aufgrund der
hierdurch definierten "abstrakten Maschine" ein technischer
Gegenstand. Diesem den Patentschutz zu versagen bedeute, die
Patentfähigkeit von Technik überhaupt in Frage zu stellen.
"Das kann niemand wirklich wollen",
betonte Mayr. Die GI fordere daher schon seit Jahren, Leistungen auf
dem Gebiet der Informatik nach vergleichbaren Spielregeln wie
Leistungen in anderen ingenieurmäßig betriebenen Disziplinen zu
behandeln.
"Dies gilt auch für den Bereich der Softwaretechnik, die sich in den
letzten 25 Jahren aus einer eher handwerklichen "Programmierkunst´ zu
einer Ingenieurdisziplin entwickelt hat",
machte Mayr deutlich.
Natürlich müssten für Softwarepatente die gleichen Kriterien gelten
wie für Patente auf andere technische Gegenstände und sie müssten
ebenso sorgfältig geprüft werden: Neuheit, Erfindungshöhe,
gewerbliche Anwendbarkeit und Offenbarung der Erfindung seien auch
hier unverzichtbare Voraussetzungen. Allerdings scheine eine
branchenspezifische Verkürzung der Patentdauer auf etwa 5 Jahre der
Dynamik der Softwarebranche angemessen. Außerdem müsse der oft
geäußerten Befürchtung, insbesondere kleine Unternehmen könnten
unwissentlich Schutzrechte verletzen und dafür in Anspruch genommen
werden, durch geeignete, öffentlich zugängliche Informationssysteme
Rechnung getragen werden.
Bei einem Versagen des Patentschutzes für Software sei zu befürchten,
dass die Investoren in Software wieder vermehrt auf Geheimhaltung
statt auf Offenheit setzen, sagte Mayr:
"Dies ist jedoch insbesondere in Bereichen wie Kryptografie, E-
Government etc. unerwünscht".
Deshalb plädiere die GI dafür, den technischen Charakter von Software
anzuerkennen und ihr den gleichen Schutz wie anderen technischen
Erfindungen zu gewähren, so der Präsident.
-------------------------------- CUT ---------------------------------
Siehe
<http://www.gi-ev.de/informatik/publikationen/Softwarepatente-GI-Stel
lungnahme.pdf>