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[FYI] Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software



http://www.gi-ev.de/informatik/presse/presse_010725.shtml

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Pressemitteilung vom 25. Juli 2001  

Europäischer Streit um Softwarepatente: Gesellschaft für Informatik 
bejaht Technizität von Software  

Als "umfassend und tiefgehend" hat der Präsident der Gesellschaft für 
Informatik e.V. (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die in Europa 
laufende Diskussion zur Patentierbarkeit von Software bezeichnet.  

Die durch das   Sondierungspapier der EU-Kommission entstandene 
Denkpause gehe jetzt aber zu Ende und eine sachgerechte Lösung für 
den europäischen Rechtsraum sei nun dringend geboten.  

"Die von der GI vorgelegte offizielle Stellungnahme zeichnet eine 
solche Lösung vor. Nun liegt es an der Kommission, die Argumente zu 
prüfen und abzuwägen."  

sagte Mayr anläßlich der Beschlussfassung über die Stellungnahme im 
GI-Präsidium.  

"Insbesondere vor dem Hintergrund von Fehlentwicklungen im 
amerikanischen Rechtsraum und der Erteilung einer Vielzahl 
zweifelhafter Patente in Europa sind klare und wirksame Regelungen 
zur Patentfähigkeit von Software - und damit letztlich von Technik 
überhaupt - unabdingbar",  

erläuterte Mayr die Notwendigkeit einer dezidierten Stellungnahme von 
Seiten der Informatik.  

Das Problem eines angemessenen Schutzes von Software liege in deren 
Doppelcharakter begründet, heißt es in der Stellungnahme. Einerseits 
sei ein Softwareprodukt ein Sprachwerk, andererseits aufgrund der 
hierdurch definierten "abstrakten Maschine" ein technischer 
Gegenstand. Diesem den Patentschutz zu versagen bedeute, die 
Patentfähigkeit von Technik überhaupt in Frage zu stellen.  

"Das kann niemand wirklich wollen",  

betonte Mayr. Die GI fordere daher schon seit Jahren, Leistungen auf 
dem Gebiet der Informatik nach vergleichbaren Spielregeln wie 
Leistungen in anderen ingenieurmäßig betriebenen Disziplinen zu 
behandeln.  

"Dies gilt auch für den Bereich der Softwaretechnik, die sich in den 
letzten 25 Jahren aus einer eher handwerklichen "Programmierkunst´ zu 
einer Ingenieurdisziplin entwickelt hat",  

machte Mayr deutlich.  

Natürlich müssten für Softwarepatente die gleichen Kriterien gelten 
wie für Patente auf andere technische Gegenstände und sie müssten 
ebenso sorgfältig geprüft werden: Neuheit, Erfindungshöhe, 
gewerbliche Anwendbarkeit und Offenbarung der Erfindung seien auch 
hier unverzichtbare Voraussetzungen. Allerdings scheine eine 
branchenspezifische Verkürzung der Patentdauer auf etwa 5 Jahre der 
Dynamik der Softwarebranche angemessen. Außerdem müsse der oft 
geäußerten Befürchtung, insbesondere kleine Unternehmen könnten 
unwissentlich Schutzrechte verletzen und dafür in Anspruch genommen 
werden, durch geeignete, öffentlich zugängliche Informationssysteme 
Rechnung getragen werden.  

Bei einem Versagen des Patentschutzes für Software sei zu befürchten, 
dass die Investoren in Software wieder vermehrt auf Geheimhaltung 
statt auf Offenheit setzen, sagte Mayr:  

"Dies ist jedoch insbesondere in Bereichen wie Kryptografie, E-
Government etc. unerwünscht".  

Deshalb plädiere die GI dafür, den technischen Charakter von Software 
anzuerkennen und ihr den gleichen Schutz wie anderen technischen 
Erfindungen zu gewähren, so der Präsident.  

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Siehe

<http://www.gi-ev.de/informatik/publikationen/Softwarepatente-GI-Stel 
lungnahme.pdf>