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http://heise.de/newsticker/data/hod-25.07.01-000/



Hi,

wird noch spassig werden...

\Thomas\bye


Gericht erlaubt unverlangte Werbe-Mail an Firma

Das Amtsgericht Dachau stuft Werbe-E-Mails, die ohne Anforderung
an Unternehmen verschickt werden, nicht als unerlaubten Eingriff
in das betroffene Unternehmen ein. Die Shamrock Software GmbH
aus dem bayrischen Petershausen hatte den Nürnberger Webhoster
IP-Exhange auf 70 Mark Schadenersatz verklagt, nachdem dieser
unaufgefordert eine 2,5 MByte große PDF-Datei mit seinem
Leistungsangebot an Shamrock gesendet hatte.

Das Dachauer Gericht wies die Klage jedoch ab. In dem am 10.
Juli verkündeten und nun veröffentlichten Urteil heißt es, Spam
sei wie sonstige Werbung auch "sozial üblich und notwendig, um
den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten". Das Gericht
argumentierte, anders als Telefon und Telefax störten Werbe-Mails
kaum den betrieblichen Ablauf - unerwünschte Nachrichten könnten
schnell und problemlos gelöscht werden. Ein Eingriff in den
Gewerbebetrieb nach § 823 BGB liege deshalb nicht vor.

Überraschenderweise und im Widerspruch zur sonstigen
Urteilsbegründung erkannte das Gericht allerdings ein Recht auf
strafbewehrte Unterlassungerklärung an. Darauf hatte Shamrock
jedoch bewusst verzichtet; es ging dem Unternehmen in erster
Linie um Schadenersatz, wie Anwalt Tomas Hacker gegenüber heise
online erklärte. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 C 167/01
ist rechtskräftig und wegen des geringen Streitwerts nicht
anfechtbar. (hod/c't)

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-- 
Thomas Hafner   Griegstr. 5   80807 Muenchen