[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: menschen-/buergerrecht



Am Dienstag, 24. Juli 2001 19:35 schrieben Sie:
> "Vigelius, Christoph" <christoph.vigelius@sap.com> writes:
> >|Freizügigkeit auf EU-Ebene gibt es AFAIK nicht in dem Sinne, daß man
> >|einfach ins Nachbarland gehen und dort seinen Wohnsitz nehmen kann.
> >
> > Ich dachte immer daß es genau das bedeutet.
>
> Versuch mal, als deutscher Student eine Aufenthaltsgenehmigung
> in Paris zu bekommen, ohne offiziell an einer Pariser Hochschule
> eingeschrieben zu sein. Ein Kommilitone versuchte genau dies, da die
> Hochschule die Immatrikulation nicht gebacken bekommt und er trotzdem
> im Herbst dort unterkommen will: keine Chance.

Interessant. Hätte nicht mal erwartet, für Frankreich überhaupt heutzutage
noch eine Aufenthaltsgenehmigung zu brauchen, als EU-Bürger. Nicht daß es
mich da besonders hinziehen würde, aber das hielt ich immer für einen der
wenigen Vorteile der EU. Na ja, man lernt nie aus...

Trotzdem noch mal die Frage: Was verstehen die EU-Bürokraten denn dann
überhaupt unter Freizügigkeit?

gruss,
 chris

-------------------------------------------------------