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Re: Web Privacy? (fwd)



At 11:38 07.07.01 +0200, Heiko Recktenwald wrote:

>> s.a. Austria On-Line Archiv Projekt -> http://www.ifs.tuwien.ac.at/~aola/ 
>> Periodische Snapshots des 'oesterreichischen Webs'

>Sinn der Sache ist die Beweisbarkeit irgendwelcher Rechtsverstoesse, IMHO.

der Aspekt wird zwar in dem weiter oben genannten .doc des Bibliothekars
auch beilaeufig erwaehnt, scheint mir von dieser Seite aber eher ein Argument
zu sein, um vielleicht auch Unterstuetzung von anderer Seite bei der
Durchsetzung/Finanzierung eines solchen Projekts zu bekommen.

Dem Bibliothekar geht es um sicher hauptsaechlich um den Umstand der
"Geschichtslosigkeit des Netzes". Lies die beiden Texte, sind sicher nicht
ueberlang.

>Insoweit erinnerts an "Streifen im Netz". Rechtsgrundlage ?
>
>In Frankreich scheints eine zu geben.

in .at gibt es das Pflichtexemplar-Recht der Nationalbibliothek. Gilt aber
nur fuer Medienwerke die auf Datentraeger erscheinen. 

---snip---
Parallel dazu regelt das österreichische  Mediengesetz (§43 f) das
Pflichtexemplarrecht der ÖNB und der anderen betroffenen Bibliotheken auf
Landesebene. In der am 7.7.2000 im Nationalrat beschlossene Novelle zum
Mediengesetz , wurde die bisherige Ablieferungspflicht, die sich
ausschließlich auf Druckwerke bezog, auch auf sonstige Medienwerke ‚mit
Ausnahme der Schallträgern und Trägern von Laufbildern'; ausgedehnt.  Damit
sind nun auch elektronische Medien in eine Pflichtablieferung einbezogen,
allerdings nur insoweit, als sie auf einem festen Datenträger erscheinen,
wie es der Definition des Begriffs Medienwerk entspricht; - also kurz
gesagt Offline-Medien wie etwa CD-ROMs.

Die ÖNB hat bereits bei den damaligen Verhandlungen auf die zukünftig
entschiedenen Bedeutung der Online-Medien verwiesen und zu einer
gesetzlichen Regelung auch dieses Bereichs gedrängt. 

In den erläuternden Bemerkungen zur Novelle wurde schließlich folgende
Passus aufgenommen:
„Bei der Erstellung des Entwurfes wurden auch Überlegungen angestellt,
inwieweit nicht auch eine Ablieferungspflicht für online-Publikationen`
vorgesehen werden sollte. ... Hingegen scheint es jedoch
informationspolitisch und rechtspolitisch noch nicht hinreichend
abgesichert zu sein, auch sämtliche online-Produkte (zB.
Online-Datenbanken, Internet Informationen, Hompages etc.) in die
Ablieferungspflicht einzubeziehen. ...
Zugleich ist nicht zu übersehen, dass ein stetig anwachsender Teil des
geistig-kulturellen und wissenschaftlich relevanten Schaffens, schon heute
nicht mehr auf festen Datenträgern, sondern online via Datennetzen
verbreitet wird. ... Im Zuge der Ausarbeitung des Entwurfes haben sich die
beteiligten Kreise (insbes. ÖNB und der Verband für Informationswirtschaft)
für ein Pilotprojekt ausgesprochen, das die theoretischen und technischen
Voraussetzungen für eine spätere Regelung im Bereich der online-Medien
schaffen soll. [..]
---snap---

Aus dem .pdf des Softwaretechnikers von der TU Wien lese ich (IMHO)
heraus: "schon mal beginnen - rechtliche Aspekte sind noch zu klaeren"

---snip---
 Ziel : Erhaltung des (modernen) Kulturerbes
 Selektion : Kombination von gezielter Auswahl und freiem Harvesting
 Archivierung : Migration von Speichermedien
 Preservation : Emulation und Transfer von Datenformaten
 Zugriff : Benutzerschnittstellen und rechtliche Aspekte
 Dringlichkeit : wir müssen sofort damit beginnen!
---snap---

Bye,
Peter

PS: Mail an die Liste genuegt, ausser es ist besonders dringlich/wichtig.