[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: Moderation (was: Re: Fw: [FYI] Die E-Republik: Ist da wer?)
- To: Gert Doering <gert@greenie.muc.de>
- Subject: Re: Moderation (was: Re: Fw: [FYI] Die E-Republik: Ist da wer?)
- From: Johann Bizer <bizer@elektronische-demokratie.de>
- Date: Wed, 22 Aug 2001 13:00:39 +0200
- Cc: debate@lists.fitug.de
At 12:15 22.08.01 +0200, you wrote:
>Hallo,
>
>Schaaf:
> > >Indem Sie dem Gerichtsbeschluß vorgreifen, kommen Sie auf
> > >doppelte Weise in die Zwickmühle: Zum einen überschreiten
>[..]
Bizer:
> > Die Präsentation von Meinungen im Web mit Meinungen von Teilnehmern ist
> ein
> > Medien/Teledienst, für den der Anbieter auch nach § 5 Abs. 2 TDG/MD-StV
> > verantwortlich ist. Sobald ich Kenntnis von rw. Inhalten habe, muss ich
> sie
> > löschen (dies ist ja auch technisch möglich und zumutbar).
Gert:
>Eigentlich stimmen Sie Sich zu. Denn die "Kenntnis von rechtswidrigen
>Inhalten" laesst sich nur erlangen, wenn die Rechtswidrigkeit eines
>Artikels festgestellt wird - und das kann nur ein Gericht tun.
Definitiv Nein - Rechtswidrigkeit ist bereits mit dem materiellen
Normverstoß gegeben
- nicht erst mit seiner formellen Feststellung durch ein Gericht. Erst mit
dem letztinstanzlichen Urteil wird die Feststellung der Rechtswidrigkeit
unanfechtbar und sie setzen sich bestimmter Sanktionen aus (bspw.
Zwangsvollstreckung). Die materielle Pflicht zur Beseitgung besteht vom
Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
Ich will das jetzt nicht juristisch durchbuchstabieren, sondern beschränke
mich auf die rechtspolitischen-gesellschaftlichen Argumente:
Was wäre das für eine staatsfixierte Gesellschaft, in der wir erst auf das
Gericht (d.h. auch einen Kläger) warten würden, um für das Beheben eines
Normverstoßes verantwortlich zu sein?
Was hätte dies vor allem für Folgen für den Verletzten ? Denken Sie mal an
den Fall eines rassistischen Ausfalls gegen eine bestimmte Person. Oder
den Aufruf zur Gewalt gegen eine bestimmte Person ? - Soll der Moderator
warten müssen bis ein gerichtliches Urteil vorliegt ?
Ich denke, es ist von den Mitgliedern einer zivilen Gesellschaft nicht zu
viel verlangt, sich einer Ausdrucksform in den Bahnen des geltenden Rechts
zu bedienen. Die Spielräume seiner Meinung frei zu äußern - ohne die Rechte
Dritter zu verletzen - sind und bleiben unglaublich groß - sie müssen halt
auch genutzt werden.
Dies bedeutet wiederum Auseinandersetzung, d.h. Offenheit gegenüber anderen
Positionen.
Es bedeutet vor allem auch Arbeit, denn man muss nachdenken, vielleicht das
eine oder andere mal nachlesen und einen lesbaren Text schreiben.
Johann Bizer (Moderator)