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Re: Moderation (was: Re: Fw: [FYI] Die E-Republik: Ist da wer?)



Hallo,

On Wed, Aug 22, 2001 at 09:58:16AM +0200, Johann Bizer wrote:
> >Indem Sie dem Gerichtsbeschluß vorgreifen, kommen Sie auf
> >doppelte Weise in die Zwickmühle: Zum einen überschreiten
[..]
> Die Präsentation von Meinungen im Web mit Meinungen von Teilnehmern ist ein 
> Medien/Teledienst, für den der Anbieter auch nach § 5 Abs. 2 TDG/MD-StV 
> verantwortlich ist. Sobald ich Kenntnis von rw. Inhalten habe, muss ich sie 
> löschen (dies ist ja auch technisch möglich und zumutbar).

Eigentlich stimmen Sie Sich zu.  Denn die "Kenntnis von rechtswidrigen
Inhalten" laesst sich nur erlangen, wenn die Rechtswidrigkeit eines
Artikels festgestellt wird - und das kann nur ein Gericht tun.

gert
-- 
USENET is *not* the non-clickable part of WWW!
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Gert Doering - Munich, Germany                             gert@greenie.muc.de
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