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Re: Moderation



Ich antwortete auf Johann Bizers Schreiben:

>> "Johann Bizer" <bizer@elektronische-demokratie.de> schrieb:

> >>Daß
> >>Sie Beiträge, wenn erforderlich (also nach Beschluß eines Gerichts),
> >>entfernen müssen, ist klar. Das zu erwähnen ist unnötig.
> >
> >Na offenbar doch: § 5 Abs. 2 TDG/MDStV: Ich entferne ihn auch schon vor
> >einem Gerichtsbeschluss, um Schaden von dem Verletzten abzuwehren.
>
> Beliebtes Thema hier. Von mir ein klares Nein. ...

Ich hab's mir nochmal anders überlegt. Ich denke, wie ich im
Einzelfall handeln würde, hängt davon ab. Wenn ich der Meinung
wäre, der Schund muß weg, und ich hätte die Möglichkeit, würde
ich's sofort löschen. Ja, das wäre heikel, aber die absolute
Ausnahme. Darüber im Vorfeld zu spekulieren, ist eigentlich
Blödsinn.

Sie sind mit Ihren Formulierungen einfach zu ehrlich. Wenn Sie
nicht vorhaben, regelmäßig etwas zu löschen, bedarf das auch
keiner besonderen Erwähnung.

Allerdings muß ich sagen, daß für mich das TDG (oder was auch
immer) dabei völlig belanglos ist. Ich bin jedoch auch kein
Jurist.

MfG