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Re: Moderation (was: Re: Fw: [FYI] Die E-Republik: Ist da wer?)



"Johann Bizer" <bizer@elektronische-demokratie.de> schrieb:

>Also arbeiten wir zweisprachig.

Sie bieten ein Forum "im Internet" an -- und da gibt es eine
gewachsene Kultur. Sie können das ignorieren -- führt jedoch
zu Problemen.

>>Daß
>>Sie Beiträge, wenn erforderlich (also nach Beschluß eines Gerichts),
>>entfernen müssen, ist klar. Das zu erwähnen ist unnötig.
>
>Na offenbar doch: § 5 Abs. 2 TDG/MDStV: Ich entferne ihn auch schon vor
>einem Gerichtsbeschluss, um Schaden von dem Verletzten abzuwehren.

Beliebtes Thema hier. Von mir ein klares Nein. Wenn Sie ein
unmoderiertes Forum anbieten (d.h. keine Vorzensur oder
"Auswahl"), dann gilt Abs. 2 eben nicht. Sie müssen nur dafür
sorgen, daß eigene Inhalte (Webpräsenz) und Forum deutlich
getrennt sind. Zur Not ein entsprechender expliziter Hinweis.

Indem Sie dem Gerichtsbeschluß vorgreifen, kommen Sie auf
doppelte Weise in die Zwickmühle: Zum einen überschreiten
sie die Grenze zur (eigenmächtigen) Zensur und geben dadurch
den Kritikern Futter. Zum anderen verwischt auch rechtlich
die Grenze zwischen öffentlicher Plattform und redaktionellem
Angebot. D.h. es wird leichter, Sie zu belangen, wenn man es
drauf anlegt und Sie mal nicht schnell genug gelöscht haben.
(Aber ich halte schon die Klappe. Sie wissen das besser als
ich.)

MfG