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Re: [FYI] Urheber rechtsradikaler Websites im Ausland sollen zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden



Es wäre ja schon ein Vorteil, wenn der Sicherheitsapparat mit all
seinen Möglichkeiten diejenigen Dingfest machen würde, die von
Deutschland aus die Sites editieren.

Nach dem StGB gilt als Handlungsort jedenfalls der Ort, an dem
die Tastatur steht. Also sollten die Herren 'mal feststellen
wieviele der deutschsprachigen Nazi-Sites von Deutschland aus
kontrolliert werden und die hiesigen Leute belangen anstatt
direkt auf Imperialismus des deutschen Strafrechts zu machen und
alle Meinungsäusserung im Internet am deutschen Recht zu messen.
Das ist vermessen.

Gruss

Rigo


On Mon, Aug 06, 2001 at 08:40:08AM +0200, Axel H Horns wrote:
> http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/9248/1.html
> 
> --------------------------------- CUT -------------------------------
> 
> Innenminister Schily nimmt italienische Regierung in Schutz und 
> fordert eine europäische Anti-Krawall-Polizei  
> 
> Florian Rötzer   06.08.2001  
> 
> Urheber rechtsradikaler Websites im Ausland sollen zivilrechtlich auf 
> Schadensersatz verklagt werden  
> 
> [...]
> 
> In einem  Gespräch mit der Welt am Sonntag kündigte Schily an, dass 
> er Anfang September mit der US-Regierung sprechen wolle, um gegen 
> rechtsextreme Websites vorgehen zu können, die von amerikanischen 
> Providern gehostet werden. Überprüft werden soll, ob man nicht 
> zivilrechtlich die Urheber rechtsradikaler Websites auf Schadenersatz 
> verklagen könne - wegen ihrer "Wirkung auf Deutschland".  
> 
> [...]  
> 
> --------------------------------- CUT -------------------------------
> 
> 
> -- 
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