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Aktion Kinder des Holocaust



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Auszug aus einem Brief an den Rechtsanwalt der "Aktion Kinder des
Holocaust". Der Anwalt schrieb mir u.a. am 22.9.2001

"Herr Althof hat uns zur Kenntnis gegeben, dass Sie die Aktion Kinder
des Holocaust in ihrer Rubrik "fragwürdige Seiten, Hochstapler,
Trittbreettfahrer gegen Rechts" aufgelistet haben."

"Die AKdH und insbesondere Herr Samuel Althof hat persönlich einen
großen beitrag zur Sensibilisierung der Verbreitung von
Nazi-Homepages geleistet. Er persönlich hat dafür gesorgt, dass eine
Vielzahl dieser Nazi-Homepages aus dem Internet verschwinden.
Die von Ihnen vorgenommene Darstellung und Beschreibung des AKdH
dürfte die Tatbestände der §§ 185, 187 StGB hinsichtlich des Herrn
Althof bzw. der Mitglieder erfüllen.
Vor diesem Hintergrund haben wir Sie aufzufordern, auch zukünftig
derartige Äußerungen bzw. Kinks über den AKdH zu unterlassen, sondern
vielmehr in einen aktiven Dialog mit Herrn ALthof einzutreten und -
wenn überhaupt - zutreffend und sachlich über den AKdH zu berichten."

Auszug aus meiner Antwort vom 22.0.2001 (vgl.
http://www.burks.de/akdh.html)

Sehr geehrter Herr....

vielen Dank für Ihren Brief. Ich sehe zwar keinen Grund zu antworten,
weil die Fakten anders gelagert sind als Sie suggerieren, aber einige
Dinge sollten Sie schlicht zur Kenntnis nehmen.

1. "fragwürdige Seiten" ist eine politische Meinungsäusserung, zu der
ich auf Grund meiner Recherche gekommen bin. Dagegen werden und
können sie vermutlich nichts tun.

2. Sie schreiben, dass "dieser falsche Hinweis auf Ihrer Homepage
zwar "nur" über http://www.burks.de/nazis.html zu erreichen" sei. 
Auch das trifft nicht die Tatsachen. Anscheinend versteht Ihr Mandant
noch nicht einmal die einfachsten Grundlagen des Internet. (vgl.
http://www.burks.de/faq.html) Daher wundert es mich auch, wie er
etwas gegen Rassimus und Antisemitismus im Internet tun will.

3. Ich sehe auch nicht, inwieweit Ihr Mandant einen Beitrag zur
"Sensibilisierung der Verbreitung von Nazi-Homepages" geleistet" hat.
Ganz im Gegenteil: Ihr Mandant ist ein Gegner der Meinungsfreiheit,
weil er Meinungen unterdrücken will. Das ungeachtet dessen, dass die
betreffenden Meinungen widerwärtig sind. Wenn strafrechtlich
relevante Meinungen auf den Servern liegen, in deren Staat sie
jeweils strafbar sind, ist das eine Angelegenheit der jeweiligen
Staatsanwaltschaft - und nicht eine Sache von selbsternannten
Internet-Blockwarten. Ihnen ist der Erste Zusatz der
US-amerikanischen Verfassung sicher bekannt. Ich finde ihn
hervorragend und beispielhaft für Europa.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die beiden Zitate auf der
Website erinnern:
"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert
anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen
Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu
verbreiten." (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der
UN-Vollversammlung vom 10.12.1948, Artikel 19)

"Wir müssen die Rechte der Andersdenkenden selbst dann beachten, wenn
sie Idioten oder schädlich sind." (Wau Holland)

In diesem Sinne halte ich Herrn Althof für einen politischen Gegner,
der zum Menschenrecht auf Meinugnsfreiheit, wie sie von der UN
garantiert wird, ein nur taktisches Verhältnis hat. Die Position
Ihres Mandanten ist, gelinde gesagt, fragwürdig. Mir ist bekannt,
welche juristischen Konstruktionen in der Schweiz (und nur dort) Herr
Althof benutzt hat, um Nazi-Seiten zum "Verschwinden" zu bringen -
was ausserdem nicht funktioniert. (Aber ich glaube, es ist relativ
sinnlos, über die technischen Voraussetzungen zu reden - Herr Atlhof
ist da sicher nicht ein kompetenter Ansprechpartner).

5. Hinter der "Aktion Kinder des Holocaust" steht, wie auch bei dem
ominösen "Berliner Institut für Faschismus-Forschung und
Antifaschistische Aktion e." meines Erachtens nur eine Person. Das
grenzt - ganz subjektiv - an Hochstapelei.

6. Sie werden mich nicht dazu bringen können, jetzt nicht und in der
Zukunft, meine Meinung nicht zu äussern. Ich glaube auch nicht, dass
Sie das ernsthaft haben vorschlagen wollen.

[...]

Bitte benutzen Sie bei Kommunikation via E-Mail Pretty Good Privacy.
(s.u.)

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

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