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Re: DT article



"Florian Weimer" <fw@deneb.enyo.de> schrieb:

>Wenn die Regierung Deinen Kommunikationspartner einbuchtet, weißt Du
>nicht, was er schon zugegeben hat. Bei den gegenwärtigen Verfahren
>läßt sich eine Informationsübermittlung schwerlich abstreiten, sobald
>einer der Endpunkte die Kommunikation aufdeckt.

Ist das nicht trivial? Wenn der Kanal kompromittiert ist,
hat man immer verloren. Außerdem würde man Steganographie
natürlich mit konventioneller Kryptographie kombinieren.

Wenn es nur darum ginge, die Benutzung von (verbotener)
Kryptographie im Nachhinein (nachdem der Gegner zum Beweis
sinnvollen Plaintext vorgelegt hat) abzustreiten, benutzt
Du z.B. ein OTP und redest Dich damit raus, daß der Gegner
nach dem von ihm unterstellten Verfahren jeden gewünschten
Plaintext erzeugen kann.

MfG