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Fwd: Raubkopien: Richterspruch zu Gunsten von Ebay



Irre ich mich, oder ist dies nun schon die zweite Entscheidung in
dieser Richtung?

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SCHLAGZEILE: Raubkopien: Richterspruch zu Gunsten von Ebay
ERSCHIENEN: Dienstag, den 11 September 2001 um 5:00 Uhr
KANAL: E-Commerce
AUTOR: Asmira Veletanlic
SERVICE: http://www.silicon.de

ARTIKELTEXT FOLGT:

...Auktionshaus nicht  verantwortlich für Rechtsbrüche von Kunden.

Das US-Auktionshaus Ebay hat laut dem Wallstreet Journal den
Rechtstreit um die Versteigerung von Raubkopien einer Charles-Manson-
Dokumentation gewonnen. Die DVD- und Video Kopien wurden über Ebay
angeboten. Der Produzent der Manson Dokumentation, Robert Hendrickson,
hatte Ebay daraufhin verklagt und forderte Schadenersatz.

Richter Robert, Kelleher von U.S. District Court in Los Angeles,
begründete die Entscheidung zu Gunsten von Ebay unter anderem damit,
dass das Unternehmen nicht das Recht und die Möglichkeit habe, solche
Aktivitäten zu kontrollieren. Außerdem seien die virtuellen
Versteigerungen nicht mit Offline-Auktionen vergleichbar. Ebay sei
seiner Meinung nach mehr ein Anbieter von Stellplätzen eines
virtuellen Flohmarktes.

Mehr zu dem Thema: 
Hackerfall wird vor Gericht verhandelt
http://www.silicon.de/a44499
Konkurrenz für Ebay: Zoll versteigert heiße Ware
http://www.silicon.de/a41746
Raubkopien: Office XP für 2 Dollar
http://www.silicon.de/a43568
Mehr zum Thema Politik und E-Recht bei silicon.de
http://www.silicon.de/Politik-E-Recht

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Best regards,
 Joerg-Olaf