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Re: Verlust der Verfassung



> Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Meinung, daß ihm eine
> Prüfung untersagt wäre, sondern daß es zwar eine Prüfungskompetenz
> hat, diese aber nicht ausübt, solange der EuGH einen vergleichbaren

Genau.

> Grundrechtsschutz gewährleistet. Das ist rechtsdogmatisch natürlich
> nicht haltbar. Für die Praxis hat es jedenfalls die Folge, daß der

Wieso ? 


> Grundrechtsschutz leerläuft. M.W. hat der EuGH noch nie auf Klage
> eines Bürgers eine Rechtsnorm wegen Verletzung von Grundrechten für
> unanwendbar erkärt. Der EuGH prüft die Normen zwar verbal am Maßstab

Costa Enel ?