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Re: Verlust der Verfassung
- To: Hauke_Moeller@public.uni-hamburg.de
- Subject: Re: Verlust der Verfassung
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Mon, 22 Oct 2001 22:14:10 +0200 (CEST)
- cc: debate@lists.fitug.de
> Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Meinung, daß ihm eine
> Prüfung untersagt wäre, sondern daß es zwar eine Prüfungskompetenz
> hat, diese aber nicht ausübt, solange der EuGH einen vergleichbaren
Genau.
> Grundrechtsschutz gewährleistet. Das ist rechtsdogmatisch natürlich
> nicht haltbar. Für die Praxis hat es jedenfalls die Folge, daß der
Wieso ?
> Grundrechtsschutz leerläuft. M.W. hat der EuGH noch nie auf Klage
> eines Bürgers eine Rechtsnorm wegen Verletzung von Grundrechten für
> unanwendbar erkärt. Der EuGH prüft die Normen zwar verbal am Maßstab
Costa Enel ?