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Re: [FYI] FR: Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: [FYI] FR: Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln
- From: change.to.linux@gmx.net
- Date: Mon, 22 Oct 2001 11:39:08 +0200 (MEST)
"Axel H Horns" schrieb:
> Der Zusatzantrag 11 hat es in sich. Ähnlich wie beim britischen RIP-
> Gesetz muss jeder unter Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei
> Jahren auf Geheiß der Sicherheitsbehörden seinen Schlüssel zum Öffnen
> von verschlüsselten Dateien übergeben. Gefängnisstrafe bis zu drei
> Jahren droht, wenn die Offenlegung des Schlüssels eine Straftat
> vermieden hätte. Der Beschuldigte muss selbst nachweisen, dass er den
> Schlüssel nicht besitzt.
1.) das ist ja Wahnsinn, ein wirklich autoritäre Maßnahme.
2.) Mann kann ja eine anderePerson kompromitieren, von deren Rechner ein
paar Buchstaben in einer email schicken "pgp-signed" dran hängen, und sie dann
bei der Polizei verleumden. Wie soll man beweisen, daß man etwas _nicht_ hat ?
wil "leicht bestürtzt" li
--
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