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Re: Verlust der Verfassung



On 2001-10-21 21:20:56 +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> EU-Richtlinien, die ihrerseits Gesetzescharakter annehmen. Für die
> gesetzgeberische Aktivität der EU fehlt aber eine Verfassung, die ein
> juristisches Regulativ, das diese Gesetze aufheben kann, definiert. Ebenso

ACK. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist leider
anscheinend die einzige brauchbare Grundlage (und da warte ich
auf die erste Mitteilung nach 15.3).

Gruß
    Martin
-- 
                http://www.tm.oneiros.de/calendar/2002/