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Verlust der Verfassung



Abgesehen von Kais Hinweisen auf die direkte Aushälung der Verfassung in
Frankreich und des Grundgesetzes in Deutschland gibt es ein schwerwiegendes
Problem mit der EU. Rechtsdogmatisch wird derzeit der EuGH als übergeordnete
Instanz der einzelstaatlichen Verfassungsgerichte angesehen. Ebenso
beschränken sich die nationalen Regierungen zunehmend mit der Umsetzung von
EU-Richtlinien, die ihrerseits Gesetzescharakter annehmen. Für die
gesetzgeberische Aktivität der EU fehlt aber eine Verfassung, die ein
juristisches Regulativ, das diese Gesetze aufheben kann, definiert. Ebenso
fehlt eine entsprechende europäische Öffentlichkeit, die lobbyartig
eingreifen kann.