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Re: [FYI] FR: Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln



On 2001-10-21 19:36:31 +0200, Axel H Horns wrote:
> Gesetz muss jeder unter Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei 
> Jahren auf Geheiß der Sicherheitsbehörden seinen Schlüssel zum Öffnen 
> von verschlüsselten Dateien übergeben. Gefängnisstrafe bis zu drei 

Hat F den Internationalen Pakt über bürgerliche und zivile Rechte
ratifiziert? Doch wohl schon. Artikel 14.3.g. definiert ein
Aussageverweigerungsrecht.

Gruß
    Martin
-- 
                http://www.tm.oneiros.de/calendar/2002/