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Re: razzia gegen online-demo (fwd)



 
> Weil der Lufthansa durch die über 1,2 Millionen Seitenaufrufe nicht
> näher ausgewiesener wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, wertet
> die Polizei die Online-Aktion als "Nötigung" und die Erklärung, mit
> der 150 Menschenrechtsgruppen und Flüchtlingsräten zu dem Protest
> aufgerufen hatten, als "Anstiftung zu Straftaten".

Und wo ist der Unterschied zwischen dieser "Demonstration" und einer
gewöhnlichen DoS-Attacke?

Gruss,
Matthias

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Terror und Überwachung sind Geschwister
                                 http://www.bigbrotherawards.ch/