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Re: [FYI] Rundfunkgebühr ab 2005 auch für Computer



On Sun, Oct 14, 2001 at 10:35:38PM +0200, Christian Hammers wrote:
> On Sun, Oct 14, 2001 at 10:22:39PM +0200, Holger Veit wrote:
> > > Wo melde ich meinen IC35, meine beiden NeXT und meine HP400 Apollo an?
> > > Oder gelten die als "fuer den Empfang ungeeignet"?
> > 
> > Im Zweifelsfall sind die pauschal geeignet. Denn auch fuer Fernsehgeraete, 
> > welche geeignet umgebaut wurden (Empfangsteil entfernt, um sie in der
> > Vergangenheit etwa als Computermonitor am C64 benutzen zu koennen), 
> > faellt die Rundfunkgebuehr an. Begruendung damals: es waere ja technisch
> > moeglich, sie wieder empfangsbereit zu machen. Bei Computern mag das ja
> 
> Ein um das Empfangsteil kastrierter Fernseher fällt aber sicherlich (IANAL)
> nicht unter Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag §1(2): 
> 	"...wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand 
> 	Rundfunkdarbietungen...empfangen werden können".

Dann entspricht die faschistische Praxis aber leider nicht der hehren 
Theorie. Auch wieder Begruendung: Der GEZ-Kontrolleur kann gar nicht
feststellen, ob der Fernseher in der Wohnung kastriert ist oder nicht.
Folglich wird das Kind mit dem Bade ausgeschuettet (es faellt nur eben
selten auf

Ich stelle fest, dass seit geraumer Zeit immer mehr die Unschuldsvermutung
ausgehebelt werden soll und wird:
- Der CD-Rohling-Benutzer pauschal ein Musikkopierer (Abgabe auf Rohlinge 
  und CD-Brenner)
- Der MP3-Tauschfan ein krimineller Raubkopierer
- der PC-User als Schwarzhoerer oder -seher, egal ob da eine TV/Radiokarte
  vorhanden ist (frueher hat der Fiskus pauschal Soundkarten als 
  unprofessionell gebrandmarkt und damit Privatnutzung impliziert)
- Der Internet-User ein KiFi oder Nazi
- Der Krypto-Tool-Anwender ein potentieller Terrorist
- verdachtsunabhaengige Abhoermassnahmen, Rasterfahndung
etc.

Orwell war Optimist.

Holger

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