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Re: [FYI] Nordrhein-westfälische Provider sollen Nazi-Websites ausfiltern



On 2001-10-08 21:47:41 +0200, Christian Hammers wrote:
> IANAL: Kann das nicht eh auch über TDG §5 (4) "verlangt" werden? Dort wird die
> zumutbare und mögliche Sperrung von rechtswidrigen Inhalten für Dienstanbieder 
> geregelt und gesagt, das die Verpflichtungen nach den allgemeinen Gesetzen
> (welche sind denn das?) unberührt bleiben.

Über die Rechtswidrigkeit entscheiden Gerichte, keine
Staatsanwälte oder Landesmedienanstalten.

Gruß
        Martin
-- 
                http://www.tm.oneiros.de/calendar/2002/