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Re: [FYI] Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

> On 25 Oct 2001, at 14:41, Florian Weimer wrote:
>
>> > http://www.ifpi.de/recht/doc/umsetzung-info-rl-endg.htm
>> 
>> Wer findet das Eigentor? ;-)
>
> Lass uns nicht dumm sterben!

Wenn ich es richtig überblicke, dann hat der Schöpfer eines Werkes
die Zugänglichmachungsrechte nach dem neuen Paragraph 19a, auch wenn
er früher alle Nutzungsrechte bereits z.B. an einen Verleger abtrat,
denn Rechte für unbekannte Nutzungsarten lassen sich nicht im voraus
übertragen (alter Paragraph 31 Absatz 4).

Eigentlich sollte man das ja für sich behalten, denn dies würde das
von Jason Epstein beschriebene Problem lösen, daß bei zeitgenössischen
Autoren weder der Autor (oder seine Erben) noch der Verleger die
Rechte zur Online-Publikation besitzen und sich i.d.R. nicht einigen
können.

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