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Re: [FYI] Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor



On Thu, Oct 25, 2001 at 11:13:14PM +0200, Florian Weimer wrote:
> "Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:
> 
> > On 25 Oct 2001, at 14:41, Florian Weimer wrote:
> >
> >> > http://www.ifpi.de/recht/doc/umsetzung-info-rl-endg.htm
> >> 
> >> Wer findet das Eigentor? ;-)
> >
> > Lass uns nicht dumm sterben!
> 
> Wenn ich es richtig überblicke, dann hat der Schöpfer eines Werkes
> die Zugänglichmachungsrechte nach dem neuen Paragraph 19a, auch wenn
> er früher alle Nutzungsrechte bereits z.B. an einen Verleger abtrat,
> denn Rechte für unbekannte Nutzungsarten lassen sich nicht im voraus
> übertragen (alter Paragraph 31 Absatz 4).

Hmmm, bin ich blöd oder gibt folgender Absatz den P2Plern recht? Oder
habe ich nur zu einfach oder zu kurz gedacht?

| § 63a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
| 
| Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig
| oder begleitend sind, und einen integralen und wesentlichen Teil eines
| technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
| 
| a)      eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen
|         Vermittler oder
| 
| b)      eine rechtmäßige Nutzung
| 
| eines Werks zu ermöglichen, sofern sie keine eigenständige
| wirtschaftliche Bedeutung haben.

§63a a) gibt doch anscheinend das Recht, über einen Mittler (Napster?
nicht mehr. Gnutella?) Stücke, die *rechtmässig* erstellt wurden 

| § 53 Abs. 1
| 
| Zulässig ist es für natürliche Personen, einzelne
| Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch
| herzustellen, wenn es weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken
| dient.

weiter zu verteilen.

Das ist vorübergehend und flüchtig (ich muss die Daten morgen nicht
mehr anbieten), es wird ein integraler Teil eines technischen
Verfahrens (P2P) dargestellt, und es wird 'a)' erfüllt (Übertragung im
Netz durch einen Mittler), da (laut §53 Abs. 1) keine eigenständige
wirtschaftliche Bedeutung vorhanden ist, da ich das freiwillig und
unentgeltlich für einen Tag (vorübergehend, flüchtig) anbiete.

Habe ich einen Denkfehler (ich bin kein Jurologe)?

Ralph
-- 
This is exactly how the World Wide Web works: The HTML files are the
pithy description on the paper tape, and your Web browser is Ronald
Reagan.
	-- Neal Stephenson, quoted completely out of context.

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