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RE: NRW will Internet-Seiten via MDSV sperren



> Vielleicht können die Juristen hier mal etwas zur Erfolgsaussicht
> und Übertragkeit dieser Vorgehensweise auf andere Bundesländer
> schreiben? 

1. Funktioniert in jedem Bundesland.

2. Keine Zensur, sondern (abstrakt) m.E. eine der wenigen Maßnahmen, die aus jur. Sicht rechtstheoretisch wie rechtspraktisch keinen ernsthaften Bedenken begegnet.

3. Ich glaube, ich kenne das Schreiben. Maßnahme dürfte - bei summarischer Prüfung - in Ordnung gehen, wirft aber grundsätzliche (rechtspolitische) Fragen auf. Fraglich ist allerdings die Anwenbarkeit des Mediendienstestaatsvertrages, worauf es aber u.U. nicht ankommt. Strömer ist offensichtlich kein Polizeirechtler ;-)

4. Die Frage der Kosten für die Sperrung ist juristisch suuuper spannend.

5. Eine Frage ist, ob die Betroffenen Anbieter gegen die Sperrung vorgehen könnten - allerdings eine Frage eher akademischer Natur. Ebenso, ob diese nicht im Verwaltungsverfahren beteiligt werden müssen. Offenbar sind die Inhalte aber indiziert, so dass sich aus medienrechtlicher Sicht keine Probleme ergeben.

Gruß
S.H.



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