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Re: [FYI] CSU-Huber schlaegt Signatur-Chip im Personalausweis vor



Moin,

On Mon, 29 Oct 2001 17:27:09 +0100
> Es geht eigentlich mehr um die rechtliche Sicherheit bei 
> eCommerce.
> Wer heutzutage eine Online-Bestellung aufgibt, kann nacher
> immer noch behaupten, dass er es nie bestellt hat, weil der
> Haendler keine rechtlich relevante Unterschrift hat.

Ich sehe das Problem nicht mehr so. Warum sollte ich behaupten, ich hätte nie etwas bestellt, wenn ich die Ware eh innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann? Behalte ich dagegen die Ware, so kann der Verkäufer damit argumentieren, daß ich durch mein konkludentes Verhalten die Ware auch wirklich wollte.

Für Online-Bestellungen kann die digitale Signatur kaum noch wirklich relevant sein. Eher für Online-Verträge. Aber ich werde mich hüten, die digitale Signatur einzusetzen. Ich wäre ja schön blöd: Dank der Beweisumkehr würde ich das Risiko des Mißbrauchs tragen. Die einzige Argumentation, die mir da bleibt, ist, daß ich die digitale Signatur *nie* einsetze und deshalb das gar nicht unterschrieben haben kann.

Sebastian

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