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heise online: Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet



Diese Meldung aus dem heise online Newsticker wurde Ihnen
von Hartmut Pilch <phm@a2e.de> gesandt.
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Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet

Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsländern sowie den USA, Kanada,
Japan und Südafrika haben am Freitag in Budapest eine internationale
Konvention gegen Internet-Kriminalität unterzeichnet. Bereits zwei Wochen
zuvor hatten die Außenminister von 43 Europarats-Mitgliedern dem lang
geplanten[1] Cybercrime-Abkommen zugestimmt[2]. Der stellvertretende
Generalsekretär des Europarates[3], Hans Christian Krüger, nannte das
Abkommen gegenüber dpa einen "Markstein zur Bekämpfung von Terrorismus und
organisiertem Verbrechen".

Die so genannte "Budapester Konvention" gilt als erstes internationales
Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internet
verübt werden können. Das Cybercrime-Abkommen sieht dafür erweiterte
Befugnisse zum Abhören der Internetkommunikation und zum
grenzüberschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation soll in
Echtzeit abgehört werden können, und es müssen Vorkehrungen getroffen
werden, die Verkehrsdaten zu speichern. Neben der strafrechtlichen
Einordnung von illegalem Abhören, dem Eindringen und Stören von
Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten stellt
das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen von
Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von
Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von
Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug, Geldwäsche,
Vorbereitung terroristischer Akte), unter Strafe. 

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbestände und
ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch
grenzüberschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor.
Polizeibehörden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes
gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern können. Zu diesem Zweck wird
ein rund um die Uhr tätiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet.
Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenzüberschreitend
identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention
verstoßen, grenzüberschreitend aus dem Web entfernt werden können.

Keinen Eingang[4] in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die
Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte. Dies hätte keine
Zustimmung seitens der USA gefunden, wo die Redefreiheit verfassungsmäßig
weiter gespannt ist. Ein Zusatzprotokoll soll sich zu einem späteren
Zeitpunkt dieser Thematik annehmen. Um Rechtsextremisten die Möglichkeit zu
verbauen, ihre Seiten auf Server in einem anderen Land zu legen, das
weniger strenge Gesetze hat oder in dem wie in den USA auch solche
Meinungen durch die Verfassung geschützt sind, soll in diesem
Zusatprotokoll etwa der Tatbestand des "illegalen Hosting" eingeführt
werden.

Das Cybercrime-Abkommen blieb schon früher nicht von Kritik verschont[5].
Die Konvention stärke die Behörden und nehme wenig Rücksicht auf die
private Sphäre der Internet-Bürger, beklagte etwa die britische
Bürgerrechtsgruppe Cyber-Rights and Cyber-Liberty[6]. "Wir wollen doch
keinen 'Big Brother' installieren", erklärte hingegen Guy de Vel, Leiter
des Direktorats für Rechtsfragen beim Europarat. Er verwies auf eine Reihe
geltender Europarats-Konventionen, die die Rechtsstaatlichkeit von
Strafverfahren und die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte sowie des
Datenschutzes sichern würden. (hod[7]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/hod-23.11.01-001/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.heise.de/newsticker/data/chr-05.10.00-003/
 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/fr-08.11.01-000/
 [3] http://www.europarat.de/
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7480/1.html
 [5] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7239/1.html
 [6] http://www.cyber-rights.org
 [7] mailto:hod@ct.heise.de

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