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Novellierte Abgabenverordnung (AO) und Archivierungspflicht



Hat zufaellig jemand auf der Liste sich mit dem o.a. Themenkreis
beschaeftigt?

So wie es aussieht wird ja ueber diesen "Umweg" schon mal daran
gearbeitet, das z.B. auch alle Mails (sofern auch nur ansatzweise
relevant) so archiviert werden muessen, das Finanzbeamte jederzeit
Einsicht haben. 

1) Muessen wahrlich alle Mails archiviert werden? 

2) Koennen hier u.U. Finanz_beamte_ zu Helfern der 
  "Ermittlungsbehoerden" gemacht werden?

Im Archiv habe ich keinerlei Diskussion ueber diese Vorgaenge
gefunden.

Bezug: Abgabenverordnung (AO) §146 Abs.5, §147 Abs.1, §147 Abs.6, §200
                              Abs.1
       Eventuelle Aenderungen des HGB?


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