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[FYI] Büssow und die Verantwortung



Aus dem Heise-Forum          
<http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?tres=1&msg=213&g=20011211cgl002>:

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Die gro"sste U"berraschung: Bu"ssow lehnt jurist. Verantwortung fu"r 
Massnahmen ab !     as2  (12. Dezember 2001 2:47)

Ich habe eben eine Antwort auf meine Anfrage an die 
NRW-Datenschutzbeauftragte erhalten, die ich leider erst jetzt lese, 
da ich meine neuen E-Mails ein paar Tage nicht gelesen habe.

Was darin steht, ist kaum zu glauben !

Danach argumentiert man, Bu"ssow habe keine Anweisung zur Sperrung
gegeben sondern nur eine unverbindliche Anho"rung abgehalten.

Kaum zu glauben aber wahr. Aber es kommt noch viel besser !

Die Bezirksregierung hat sich danach auf Befragung hinsichtlich der 
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ferner gea"u?ert, man habe
so eine Umleitung weder beabsichtigt noch dazu aufgerufen !!!

Somit lehnt Bu"ssow also sogar eine juristische Verantwortung fu"r 
seine
von ihm geforderten Massnahmen ab, wenn es brenzlig wird !

Ja die Bezirksregierung bestreitet sogar, Kenntnis von den genauen
Massnahmen anderer Provider haben, was formuliert war, als habe man
eine Firma Ahrens noch nie geho"rt.

Und die betreffenden Provider begeben sich auf juristisches Glatteis
und werden scheinbar von Bu"ssow alleingelassen, wenn juristische
Konsequenzen drohen.

Die Log-Files seien nicht ausgewertet worden und man habe die
Wirksamkeit anhand von Ru"ckmeldungen der Provider beurteilt,
nicht anhand der Log-Files.

Daher sehe man keine Verletzung von ? 85 TKG.

Das sehe ich anders. Bereits die Weitergabe der Daten war strafbar
nach ? 206 StGB. Ich denke, das sollte die Staatsanwaltschaft
Du"sseldorf, Ko"ln, Aachen und Siegen mal u"berpru"fen.


-- 
Thomas Roessler                        http://log.does-not-exist.org/



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