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Re: Linux für Bundestag



Igor Gilitschenski <Igor.Gilitschenski@RUS.Uni-Stuttgart.DE> writes:

> Dazu habe ich ürigens noch eine Frage: Sind Verträge mit
> Softwareunternehmen, wie sie viele Bundesländer oder
> Regierungseinrichtungen haben, welche den Unternehmen Exklusivrechte
> einräumen (z.B. Schulen bei Projekten mit Software auszustatten)
> eigentlich Kartellrechtlich in Ordnung?

Das läßt sich wegend der Geheimhaltungspflicht der Vertragspartner
schwer sagen.

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