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Re: Thema: Datenschutz im Grundgesetz



> "Im Grundgesetz sichtbar"

> Es gibt keinen Unterschied. Wir wollen jedoch, dass dieses Grundrecht 
> auf Datenschutz endlich auch in der Verfassung sichtbar ist. Als das
> Grundgesetz 1949 geschaffen wurde, gab es ja noch kaum elektronische
> Datenverarbeitung.

Viehmaengelverordnung ? ;-) 

> Das Karlsruher Urteil ist auch ohne entsprechende Erwähnung im Grundgesetz 
> verbindlich. Haben Sie den Eindruck, es wird von den Gerichten in 
> Deutschland nicht genügend beachtet?

Waer es nicht eher das Urteil selbst, was man festschreiben muesste ?
Immerhin waere das BVerfG nicht daran gebunden. Transatlantischer
Datenschutz usw. Europaeischer.

Ausserdem gibt es immer den "Bestand des Staates" usw, der alles
aushebelt.


Gruss, H.


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