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[FYI] In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuse
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- Subject: [FYI] In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuse
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Fri, 11 Jan 2002 09:34:20 +0100
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Freibrief zum Schnüffeln
Nathalie Roller 11.01.2002
In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die
Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuser
herumschnüffeln
Nicht nur die üblichen Bürgerrechtsbewegungen haben an den neuen
gesetzlichen Maßnahmen, welche die so heißbegehrten Verbindungsdaten
betreffen, einiges auszusetzen. Am 21. Dezember hatten sich über 60
Senatoren endlich dazu aufgerafft, den Verfassungsrat anzurufen, um
ein neues Budgetgesetz (LFR), das seltsamerweise auch die
Verbindungsdaten im Visier hatte, auf seine Verfassungsmäßigkeit
prüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Kontrolle ist leider eine
schlechte Nachricht für all jene, die es mit dem Datenschutz ernst
nehmen wollen: Ein Gesetz, das eigentlich die Budgetüberzüge für das
Jahr 2001 regeln soll, darf durchaus dem Zoll, den Steuerbehörden und
der Börsenaufsicht (COB) Zugang zu den Verbindungsdaten gewähren (
Das umstrittene französische Antiterrorpaket LSQ soll erweitert
werden). Argument: ausnahmsweise einmal nicht der Kampf gegen den
Terrorismus, sondern gegen die Steuerhinterziehung ...
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