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Re: Strafanzeige gegen Buessow, ISIS und andere Provider



Hi,

> Die von Heiseticker befragten Experten [1] scheinen zumindest
> nicht sonderlich optimistisch.

wobei ich den Eindruck habe, dass der da nicht über alle Details bescheid
wusste.
Umsonst ist die Anzeige nicht 38 Seiten dick, drei Paragraphen aufzählen
und so weiter, das hätte ich auch in zwei oder drei Seiten gekonnt.


So heisst es da:


| Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses kann der Anwalt ebenfalls
| nicht ausmachen. Sie käme höchstens dann in Betracht, wenn ein Provider
| etwa die IP-Adressen von abgeblockten Surfern an die Bezirksregierung
| weiterleite.

Eben das ist passiert: ISIS hat die ersten Tage zur BezReg umgeleitet.

Ausserdem werden, auch darauf wurde nicht eingegangen, alle E-Mails (bei
Ahrens sogar mittels umgebogenen MX-Record) umgeleitet. Die Mails werden
also nicht nur abgeblockt (und auch dazu steht in im StGB, dass Sendungen
nicht bockiert werden dürfen), sondern sogar zu speziellen Servern
umgeleitet. Was dort passiert, kann man von aussen nicht feststellen. Auf
welche Informationen sich die Staatsanwaltschaften nun stützen wollen,
das ist die Frage.


> Aber mal was ganz anderes, ist etwa noch immer keine Sperrver-
> fuegung ergangen? Oder ist der Herr Strömer hier nicht auf dem
> aktuellen Stand?

soweit ich weiss noch nicht!


Ciao
  Alvar


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