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Copyright, was kann passieren?




Hypothetischer Fall (FoaF):

- Ein Netzbenutzer stellt auf einber nicht kommerziellen Seite eine
Rezension eines dritten aus einem Presseerzeugnis (online) online.

- Der Urheber verlangt Unterlassung und droht mit Anzeige/Strafe.

- der Verstoßende unterlässt und nimmt den Text offline.

a) Wird das den Staatsanwalt überhaupt interessieren?

b) Welche art von Srafe wird (wenn) verhängt: Bußgeld? Honorarersatz?

c) Muss der Urheber nicht nene realen Schaden nachweisen? Kann der
höher sein als ein Honorar? Mehrere Honorare?

d) Hat jemand _konkret_ Erfahrugen mit dem Ablauf solcher Sachen?

e) Gebührenpflichtige Abmahnung des Verstoßenden auch noch möglich,
wenn der Kram bereits offline ist??


OG
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