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Re: FYI: Stadt veriert im Homepage-Streit



On Thu, Jan 31, 2002 at 11:05:24PM +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
[...]
> Und noch einmal, wobei der Fall hier durchaus interessanter
> scheint - zumindest wenn ich Rigo richtig verstanden habe:
> 
>  http://www.heise.de/newsticker/data/psz-31.01.02-000/
> 
> ------------------------------------------------ snip -----
> 
> Stadt Suhl bekommt suhl.de nicht

Zumindest konsistent mit der Policy "first come, first served".

> Pikant an dem Fall ist, dass die südthüringische Stadt
> die betreffende Domain vor Jahren besessen und auch ge-
> nutzt hatte, dann aber versäumte, die Gebühren dafür zu
> zahlen. Die Domainvergabestelle DENIC teilte suhl.de
> daraufhin dem Lübecker zu, der sich ebenfalls darum be-
> worben hatte -- er wollte die Homepage seiner Familie
> unter dieser Adresse ins Netz stellen.
> 
> Vor der Verhandlung hatte Norbert Suhl angeboten, die
> Domain gegen eine Zahlung in Höhe von rund 38.000 Euro
> frei zu geben. Der geforderte Betrag, so der Lübecker,
> sei an einer Streitwerthöhe orientiert gewesen, die ein
> Suhler Anwalt eingeschätzt habe. Die Stadt habe ihm
> aber lediglich 2000 Mark angeboten.

Warum ist das pikant? Hat ein Ex-Hausbesitzer gegenueber dem
neuen Eigentuemer ein Recht, sein Ex-Anwesen jederzeit 
gegen einen Appel und ein Ei zurueckzuverlangen? 

Die Domain kostet jetzt, aus welchen Gruenden auch immer,
38000 EUR. Die kann der Ex-Besitzer bezahlen, wenn er
an dem Objekt Interesse hat, oder nicht. Wo ist der
Unterschied zum Erwerb eines beliebigen anderen Gegenstandes?
Kann ich gegen Aldi klagen, weil er fuer die Butter 99 Cent
verlangt, ich aber als Kuhbesizer (ergo Produzent des
Rohstoffes) nur 10 Cent bezahlen moechte?

Holger

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