[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Tue, 5 Feb 2002 12:18:39 +0100 (CET), Heiko Recktenwald
<uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> wrote:

>> :(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer
>
>Was hat er denn angedroht ? Der hat doch allerhoechtens behauptet, dass
>nach seiner Privatmeinung, denn er ist ja nur RP, irgendetwas strafbar sein
>koennte. Dabei haette er ganz andere Moeglichkeiten.

Ein RP - als Amtsperson - muss seine "private Meinung" schon SEHR
deutlich als eine solche kennzeichnen. Zeige mir auf, an welcher
Stelle er dieses tat.

>Die Meinung kann man ja haben. So wie Ihr auch Eure Meinung habt.
>Wenn Ihr Euch bluffen lasst, koennt Ihr Euch nicht beim RP beschweren.
>"Vater Staat" oder was ?

Was bitte ist ein Beamter? Und durch die Fuersorgepflicht(!) - in
diesem Zusammenhang geradezu pervers davon zu sprechen - des Staates,
kann man diese Formulierung tatsaechlich so stehen lassen. Leider ist
dieses lange ueberholt.

Ausserdem haben wir (TM?) uns nicht bluffen lassen. Dieses haben -
WENN es Bluff und nicht Amtsmissbrauch war - andere. Hast Du nebenbei
vergessen, das bei Noetigung auch der Versuch strafbar ist? 


-- 
"This 'telephone' has too many shortcomings to be seriously  considered   
as a  means of communication. The device is inherently  of no value to   
us."
 --Western Union internal memo, 1876.

--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de