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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Tue, 5 Feb 2002 12:25:55 +0100 (CET), Heiko Recktenwald
<uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de> wrote:

>> Was hat er denn angedroht ? Der hat doch allerhoechtens behauptet, dass
>> nach seiner Privatmeinung, denn er ist ja nur RP, irgendetwas strafbar sein
>> koennte. Dabei haette er ganz andere Moeglichkeiten.
>
>Oder etwas ausfuehrlicher: Drohung ist das Inaussichtstellen eines Uebels,
>auf dessen Eintritt der Taeter Einfluss zu haben vorgibt. Also etwa "ich
>bring Euch alle um". Wir sind zwar in Nordrheinwestphalen, aber...

Wenn es fuer mich den _Anschein hat_, als wenn Du in dies ernst meinst
und in der Lage bist dieses umzusetzen, waere ich JETZT in der
Situation Notwehr geltend zu machen, damit ich mich nicht der
unterlassenen Hilfeleistung strafbar mache.

Deine Argumente/Beispiele werden immer eigenwilliger.

-- 
Einen Gescheiten kann man überzeugen, einen Dummen überreden. 
(Curt Goetz, dt. Schausp. & Schriftst., 1888-1960)

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