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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Tue, 5 Feb 2002 15:39:03 +0100, Joerg-Olaf Schaefers <js@fx3.de>
wrote:

>> *Lach* Wo ist die richterliche Begründung, daß die Straftatbestände vorliegen?
>
>Gedankengang, vermutlich voellig sinnfrei - bitte korri-
>giert mich:
>
>Die 4 Angebote, die Herr Büssow gerne gesperrt saehe,
>befinden sich allesamt (rotten.com afaik nur in Tei-
>len) auf dem Index.
>
>Nach dem GjS(M)[1] handelt es sich um eine Straftat,
>wenn indizierte Schriften Jugendlichen zugaenglich ge-
>macht werden.

Macht der Provider dies Jugendlichen zugaenglich? Oder sind es
vielmehr die Eltern (Erziehungsberechtigten), die den Kindern und
Jugendlichen einen Zugang ermoeglichen. Der Vertragspartner des
Providers muss wohl ein Volljaehriger sein - oder taeusche ich mich
da?

Wenn also der Provider _seinen Kunden_ den Zugriff sperrt, so sperrt
er _ausschliesslich_ Volljaehrige aus. Was seine Kunden dann wieder
mit der angebotenen Leistung (IP-Muellkutscher) machen, ist seinen
Vertragspartnern ueberlassen. NICHT ihm, dem Provider.

Also, wo ist das Problem? Wieder einmal ist Unwissenheit die
Begruendung fuer die GANZ grosse Keule.

(Wieso muss ich gerade an panisch durchgeschnittene Netzwerkkabel bei
CERN denken? :-))

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"Wenn die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen die Welt"

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