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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



> > >§ 14 OBG NW
> >
> >Das ist das allgemeine Ermächtigungsgesetz für Behörden. Dagegen kann kein
> >ISP verstoßen.
>
> Er verstößt aber u.U. gegen ein Strafgesetz, was wiederum der Behörde die
> Ermächtigung zum Einschreiten ermächtigt. Daraus folgen die
> Bußgeldvorschriften.

Der Ernstfall ist die Revolution und dass wir in der BRD derzeit eine
revolutionaere Situation haetten kann man wirklich nicht behaupten.

Um was fuer hypotetische Bussgelder geht es ?

Der RP haette versuchen koennen den Verwaltungszwang anzuwenden.



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