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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



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Hallo Liste,

Wednesday, February 06, 2002, 12:56:11 AM, Heiko wrote:

...

> Um was fuer hypotetische Bussgelder geht es ?

Die Frage hatte ich Volker Birk auch mal gestellt (und
die Antwort hier zum Teil gepostet [1], davon ab):

- --snip--

On Tue, Dec 18, 2001 at 10:50:22AM +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
> Gibt es fuer diese Strafandrohung irgendwo im Netz eine
> Quelle?

http://online.wdr.de/online/computer/internet_verbot/index.phtml
http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/bp_artikel/docid/318072/strucid/PAGE_200013/pageid/PAGE_200050/SH/0/depot/0/
http://www.tecchannel.de/news/20010529/thema20010529-4500.html
http://www.ame.de/news/letter/archiv/0120.html
http://www.kriminalpraevention.de/newsletter-archiv.shtml

Je nach Quelle ist es 1/2 Million oder 1 Million.

- --snip--

Formulierungen wie "Bei kooperationsunwilligen Providern
werde die Bezirksregierung notfalls auch die Sperrung von
Seiten anordnen oder Geldbußen bis zum in NRW möglichen
Höchstbetrag von einer halben Million Mark verhängen."
(Handelsblatt) und "Und sollten die Access-Provider sich
einer Zusammenarbeit verweigern, werde man sie notfalls
zwingen. "Auf der gesetzlichen Grundlage des Mediendiens-
te-Staatsvertrages können wir das anordnen", so Jürgen
Schütte. "Wenn die Provider die bedenklichen Seiten nicht
sperren wollen, drohen ihnen Zwangsgelder sowie Bußgelder
in Höhe von bis zu einer Million Mark."" (WDR) finde ich
dann doch schon recht konkret.

MfG
 Olaf, ./fx3

[1] http://www.fitug.de/debate/0112/msg00129.html

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