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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Thu, Feb 07, 2002 at 12:23:20PM +0100, Henning Fischer wrote:
[...]
> Das ist ein völlig falsches Verständnis von Straf- und Verwaltungsrecht.
> Wenn es zu einer Sperrungsverfügung kommt, werden die Voraussetzungen zu prüfen
> sein; liegen sie nicht vor, ist die Verfügung fehlerhaft und damit 
> rechtswidrig.
> Er wird dann nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO gerichtlich aufgehoben. Schluss!!!
> 
> Das ist normales Verwaltungshandeln und hat mit Nötigung nicht das Geringste
> zu tun! Was meinst Du, wie viele fehlerhafte Verwaltungsakte pro Jahr erlassen
> werden? Jeder Sachbearbeiter, der mit Strassenverkehrsfragen betraut ist, 
> müsste
> mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Wir reden nicht von Kleckerbetraegen oder Entscheidungen mit lokaler 
Wirkung. Wenn irgendwo durch so einen Sachbearbeiter ein Verkehrsschild
nicht aufgestellt wird, wo es hingehoert und dadurch Schaden verursacht 
wird, dann ist das bloed fuer die Betroffenen, aber es juckt im Nachbarort
schon niemanden. Davon abgesehen koennen Sachbearbeiter gerade in solchen
Positionen kaum nach eigenem Gusto agieren.

Von einem Sachbearbeiter im mittleren Beamtendienst erwarte ich zwar, dass
er sich mit seiner unmittelbaren Materie halbwegs auskennt, aber nicht
viel mehr. Diese Leute werden schlichtweg einfach zu schlecht bezahlt,
um mehr als einen Stempel von mehreren in eine Akte zu setzen.

Ein hochbezahlter RP hat seinen juristischen Mitarbeiterstab, und wenn
er selbst auch von Tuten und Blasen keinen blassen Schimmer haben sollte,
dann soll er gefaelligst jemanden fragen, "der sich mit so was auskennt".
Tut er es nicht, handelt er unverantwortlich. Es kann mir keiner sagen,
dass hinter dem Vorgang politisches Kalkuel steckt; das wurde als
Versuchsballon bewusst und vorsaetzlich ausprobiert. Aber wie ich 
schon zu Heiko sagte: Als Mitglied des Volkes verstehe ich keinen
Spass, wenn ein von mir (indirekt) bestellter und bestallter Vertreter
dieses Volkes mit mir Spiele treibt und "blufft".

Holger

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