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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Thu, Feb 14, 2002 at 08:59:38AM +0100, Martin Lesser wrote:
> Holger Veit <holger.veit@ais.fhg.de> writes:
> 
> > On Thu, Feb 14, 2002 at 07:58:41AM +0100, Martin Lesser wrote:
> > > Gibt es IIRC aber: Taschengeldparagraph (Oder ist der abgeschafft?
> > > IANAL)
> > 
> > Aber der zwingt doch wohl nicht ein Handelsunternehmen, mit einem
> > Minderjaehrigen einen Vertrag abzuschliessen, wenn die minderjaehrige
> > Person es einseitig verlangt, oder? Das waere ja noch schoener!
> 
> Richtig. IIRC _verbietet_ er es dem Handelsunternehmen sogar. Vor diesem
> Hintergrund kann also ein Festnetz|DSL-Anschluss nur von einem
> unbeschränkt geschäftsfähigen beantragt werden (oder von dem
> Erziehungsberechtigten, wobei auch das im Namen des Minderjährigen nicht
> unproblematisch sein könnte).

Mein Reden die ganze Zeit. Ich hatte Tim so verstanden, dass er da gerne
ein Recht von Minderjaehrigen auf Zugriff auf alle Information ableiten
moechte, nach dem Schema: Wer einen Telefon- oder Internetanschluss
bekommen kann, hat damit per se Zugang zu allem Schmuddel, der in der
Welt erhaeltlich ist - und dann kann man sich das Gelaber um Jugendschutz
und Sperrung von Naziseiten, etc. eh schenken. 

Aber Du bestaetigst gerade meine anfaengliche Argumentationslinie: 
Kinder und Jugendliche bekommen ohne Elternzustimmung weder Handy
noch Internet- (Internet-Cafe ist eine andere Baustelle) noch
Festnetzanschluss. Wenn sie doch sowas haben, dann entweder
unrechtmaessig (geklautes Handy) oder mit Elternerlaubnis. Dann ist 
der schwarze Peter aber nicht mehr bei Providern oder Informationsanbietern,
sondern es ist klar, dass das Internet ein Erwachsenennetz ist und kein
Kindernet. Und Buessow hat verdammt noch mal nicht reinzureden, zu welcher
Information Erwachsene Zugang haben duerfen oder nicht. Jegliche
Bevormundungsversuche seinerseits gegenueber Erwachsenen ist illegale
staatliche Einmischung und Zensur.

Holger

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