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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung...



On Thu, Feb 14, 2002 at 01:43:26PM +0100, Thomas Roessler wrote:
> "Die Informationsfreiheit der Nutzer wird nach Art. 5 Abs. 2 GG 
> zulässig durch den Mediendienstestaatsvertrag eingeschränkt. Es gibt 
> keinen Anspruch der Nutzer auf Empfang unzulässiger Angebote. Dies 
> gilt erst recht dann, wenn sich die Unzulässigkeit aus einem Verstoß 
> gegen Straftatbestände ergibt."

Kann sich Unzulässigkeit auch anders als aus einem Verstoß gegen 
Straftatbestände ergeben?

Florian

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