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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung...



> Was ist mit der Privilegierung faktisch im Ausland allgemein
> zugänglicher Informationen, die man im besagten Urteil findet?

So eine Privilegierung gibt es nicht. Sender und Empfaenger.
Soweit das Senden geregelt werden kann, wird damit das Empfangen gleich
mitgeregelt.


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